Die RS lässt sich verschieben — aber nur mit zwingenden Gründen, fristgerecht 14 Wochen vor Dienstbeginn, und: Bis das Gesuch bewilligt ist, bleibst du einrückungspflichtig (armee.ch). Hier ist der komplette Ablauf.
Welche Gründe anerkannt werden
Die Militärbehörden bewilligen Verschiebungen, wenn zwingende berufliche, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen — und der Dienstbetrieb es erlaubt. Typische anerkannte Beispiele:
- Ausbildung: Lehrabschlussprüfung, Prüfungssession im Studium, überbetriebliche Kurse (üK)
- Beruf: unaufschiebbare betriebliche Verpflichtungen (das private bzw. Arbeitgeber-Interesse muss das öffentliche Interesse überwiegen)
- Medizinisch: dokumentierte gesundheitliche Probleme — hier braucht es ein aktuelles, ausführliches Arztzeugnis (eine Arbeitgeber-Krankmeldung reicht nicht)
«Passt mir gerade schlecht» ist kein Grund. Ohne Belege geht nichts: Schul-/Lehrbestätigung, Arbeitgeberbestätigung oder Arztzeugnis gehören ins Gesuch (Kosten für Arztzeugnisse trägst du selbst).
So stellst du das Gesuch
- Bevorzugter Weg: online über den Dienstmanager der Armee — alternativ schriftlich per Formular.
- Zuständigkeit beachten:
- Verschiebung der RS: Personelles der Armee (Personalbewirtschaftung AdA), Bern
- Medizinische Gründe: Militärärztlicher Dienst, Ittigen
- Übrige Dienste (z. B. WK): kantonales Kreiskommando deines Wohnkantons
- Frist: 14 Wochen vor Dienstbeginn. Danach werden Gesuche nur noch in absoluten Notfällen bewilligt.
- Bis zur Bewilligung gilt das Aufgebot. Plane also nicht mit der Verschiebung, bevor sie schriftlich da ist.
Eine Gebühr für das Gesuch nennt keine der offiziellen Quellen — kostenpflichtig sind nur allfällige Arztzeugnisse.
Die Grenzen: Alterslimiten
Verschieben geht nicht unbegrenzt: Die RS muss spätestens bis zum 25. Altersjahr absolviert sein (frühestens ab dem 19.), die Rekrutierung bis Ende des 24. Altersjahres (armee.ch). Wer mehrfach verschiebt, schiebt die Dienstpflicht vor sich her — die Diensttage bleiben geschuldet.
Wunschtermin statt Verschiebung
Oft ist gar keine Verschiebung nötig: Schon vor der Rekrutierung kannst du deinen RS-Wunschzeitpunkt angeben und via Dienstmanager anpassen — die Rekrutierung findet 3–12 Monate vor der gewünschten RS statt. Wie die ganze Planung zusammenspielt, zeigt die RS-Vorbereitungs-Timeline.
Quellen: armee.ch — Dienstverschiebung, zh.ch — RS oder WK verschieben, sg.ch — Verschiebung der RS, armee.ch — Dienstpflicht
Häufige Fragen
Bis wann muss ich das Verschiebungsgesuch einreichen?
Spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn. Später eintreffende Gesuche werden nur in absoluten Notfällen bewilligt. Für die Verschiebung des RS-Wunschzeitpunkts vor der Rekrutierung (via Dienstmanager) gelten teils kürzere Fristen.
Welche Gründe werden für eine RS-Verschiebung anerkannt?
Zwingende berufliche, familiäre oder persönliche Gründe — etwa Lehrabschluss, Prüfungstermine oder überbetriebliche Kurse — sowie medizinische Gründe mit ausführlichem Arztzeugnis. Belege sind Pflicht: Schul- oder Lehrbestätigung, Arbeitgeberbestätigung bzw. Arztzeugnis.
Muss ich einrücken, solange mein Gesuch hängig ist?
Ja. Bis zum Erhalt einer Bewilligung bleibst du einrückungspflichtig — ein eingereichtes Gesuch ist kein Freipass, dem Aufgebot fernzubleiben.
Bis zu welchem Alter muss ich die RS absolviert haben?
Die RS kann frühestens ab dem 19. Altersjahr absolviert werden und muss spätestens bis zum 25. Altersjahr geleistet sein; die Rekrutierung muss bis Ende des 24. Altersjahres erfolgen. Verschieben geht also — aber nicht unbegrenzt.
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