Im Militärdienst verdienst du auf zwei Wegen: dem Sold (ein fixer Tagesbetrag nach Grad) und dem Erwerbsersatz (EO), der deinen Verdienstausfall ausgleicht. Für Rekruten sind das CHF 6 Sold + CHF 69 EO pro Tag — hier die komplette Aufschlüsselung, plus was Erwerbstätige bekommen und wie du die EO beantragst.
Sold: der Tagesansatz nach Grad
Der Sold wird pro Diensttag ausbezahlt, zusätzlich zur EO (armee.ch — Sold):
| Grad | Sold/Tag |
|---|---|
| Rekrut | CHF 6.– |
| Soldat | CHF 7.50 |
| Gefreiter | CHF 8.50 |
| Korporal | CHF 10.– |
| Wachtmeister | CHF 11.50 |
| Feldweibel | CHF 13.– |
| Leutnant | CHF 17.50 |
| Oberleutnant | CHF 19.– |
| Hauptmann | CHF 23.50 |
| Major | CHF 26.– |
| Oberst | CHF 33.50 |
Wer eine Kaderausbildung macht, erhält zusätzlich eine Soldzulage von CHF 23 pro Tag (Unteroffizier bis Leutnant) — ein finanzieller Anreiz fürs Weitermachen.
EO: der Erwerbsersatz
Die Erwerbsersatzordnung gleicht deinen Verdienstausfall aus. Zwei Fälle:
- Rekrutenschule: einheitlich CHF 69 pro Tag (brutto, inkl. Samstag und Sonntag), unabhängig davon, ob und wie viel du vorher verdient hast (bsv.admin.ch).
- WK und weitere Dienste: 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens CHF 69, höchstens CHF 220 pro Tag Grundentschädigung.
Dazu kommen Zulagen: CHF 22 pro Tag und Kind, ein Betreuungskostenzuschuss bis CHF 75 und für Selbständige eine Betriebszulage von CHF 75 pro Tag. Der Gesamthöchstbetrag liegt bei CHF 275 pro Tag.
Läuft mein Lohn weiter?
Militärdienst ist eine gesetzliche Pflicht nach Art. 324a OR. Hat dein Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate gedauert (oder wurde für länger eingegangen), muss der Arbeitgeber für beschränkte Zeit Lohn zahlen — als Richtwert 80 %. Die Logik (Art. 324b OR):
- Deckt die EO bereits 80 % deines Lohnes, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich nichts zusätzlich (die EO fällt ihm zu).
- Liegt die EO darunter, zahlt er die Differenz bis 80 %.
- Zahlt er vertraglich vollen Lohn weiter, deckt er alles über der EO — und erhält im Gegenzug die EO.
So beantragst du die EO
- Der Rechnungsführer der Truppe stellt das EO-Anmeldeformular aus — in der RS nach rund 10 Diensttagen.
- Angestellte ergänzen ihre Angaben und reichen es über den Arbeitgeber bei dessen Ausgleichskasse ein.
- Nichterwerbstätige und Studierende reichen direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnorts ein.
- Auszahlung: rund 8 Arbeitstage nach vollständiger Anmeldung. Ab 2026 wird der EO-Prozess schrittweise digitalisiert.
Was zusätzlich gratis ist
- Öffentlicher Verkehr: Mit Marschbefehl und gleichzeitig getragener Uniform fährst du vom Einrückungs- bis zum Entlassungstag gratis mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln — auch im Urlaub und Ausgang (armee.ch).
- Verpflegung, Unterkunft und persönliche Ausrüstung sind im Dienst unentgeltlich.
Unterm Strich
Reich wird niemand in der RS — aber mit gratis ÖV, Kost und Logis plus CHF 69 ES und CHF 6 Sold pro Tag bleiben die Ausgaben tief. Wer erwerbstätig ist, fährt über die EO deutlich besser. Ob und wie viel Wehrpflichtersatz zahlt, wer nicht dient, steht im Wehrpflichtersatz-Guide.
Quellen: armee.ch — Sold, armee.ch — Erwerbsersatz, bsv.admin.ch — EO für Rekruten, fedlex.admin.ch — OR Art. 324a/b. Stand Juli 2026.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Rekrut in der RS?
Zwei Komponenten: CHF 6 Sold pro Tag plus CHF 69 Erwerbsersatz (EO) pro geleisteten Diensttag, inklusive Wochenenden. Der Sold steigt mit dem Grad (Soldat CHF 7.50, Korporal CHF 10, Leutnant CHF 17.50 usw.). Der EO-Ansatz für die RS ist einheitlich, unabhängig vom vorherigen Einkommen.
Wie viel EO bekomme ich, wenn ich vor dem Dienst gearbeitet habe?
Bei WK und weiteren Diensten ersetzt die EO 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens — mindestens CHF 69 und höchstens CHF 220 pro Tag als Grundentschädigung. Mit Zulagen (Kinder, Betreuung, Betrieb) liegt der Gesamthöchstbetrag bei CHF 275 pro Tag. In der RS gilt hingegen der einheitliche Ansatz von CHF 69.
Bekomme ich während des Diensts weiter meinen Lohn?
Militärdienst ist eine gesetzliche Pflicht nach Art. 324a OR: Hat das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate gedauert, muss der Arbeitgeber für beschränkte Zeit Lohn zahlen — als Richtwert 80 Prozent. Deckt die EO bereits 80 Prozent, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich nichts zusätzlich; zahlt er vollen Lohn, fällt ihm die EO zu.
Wie beantrage ich die EO?
Der Rechnungsführer der Truppe stellt in der RS nach rund 10 Diensttagen das EO-Anmeldeformular aus. Angestellte reichen es über den Arbeitgeber bei dessen Ausgleichskasse ein, Nichterwerbstätige und Studierende direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnorts. Die Auszahlung erfolgt rund 8 Arbeitstage nach vollständiger Anmeldung.
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